Doru Doroftei
01. April 2026
sehr gerne mit Profis zusammenzuarbeiten
Doru Doroftei
01. April 2026
sehr gerne mit Profis zusammenzuarbeiten
Levente Popa
01. April 2026
Ich hatte noch nicht das Glück, Sie kennenzulernen, aber ich hoffe, dass es bald passiert.
Leonardo Veres
01. April 2026
Damiana Veres
01. April 2026
Zigeuner
01. April 2026
18:36 70 Öffentliche... Rq: machungen.de N 594/25 In dem Verfahren über den Antrag d. Veres Leonardo-Marius, geboren am 16.12.1990, Schinderstraß| 16 A, 84030 Ergolding ⁃ Schuldner - Geschäftszweig/Beschäftigung: Fahrer, ehemalig selbstständig als Gartenpfleger und Kurierfahrer auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Es wird festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung wenn er den erlangt, Obliegenheiten der 8$ 295, 295 a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den SS 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c-S 4 EGInso). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem ntsaericht I andshut く*
Kunde
01. April 2026
Wie überaus seltsam, daß ausschließlich rumänische Namen bewerteten. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt.