Petra Steiner
01. April 2026
Sehr geehrter Herr Hesse, leider ist es mir aus unerfindlichen Gründen nicht möglich, direkt auf Ihre Bewertung zu antworten, daher nun dieser Weg: Wir wissen doch beide, woher Ihr Groll gegen mich kommt nicht wahr? Sie können mich bei Ebay bewerten, aber auch nur positiv, da ich meinen Verpflichtungen aus unserem Kaufvertrag nachgekommen bin, und mein Kundenkonto eine 100% positive Bewertung seit 2004 aufweist. Ihre Bewertung hat hier folglich absolut nichts zu suchen. Und rufen Sie mich nie wieder abends an. Wenn Sie mit der Entscheidung des Käuferschutzes nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an Ebay. Vielleicht sollte sich Herr Hesse ein neues Hobby suchen, wie wär´s denn mit Gärtnern, da wäre er sicher entspannter unterwegs