Andy K.
01. April 2026
Wer mit dem Herrn Geschäfte macht, sollte jeden Rechnungsposten überprüfen, die gelieferten Teile nachzählen, aber auch deren Notwendigkeit nachvollziehen können. Versucht, nicht gelieferte (und überhaupt nicht benötigte) Teile abzurechnen. Wenn erwischt wird, ändert die Rechnung nicht, sondern verlangt trotzdem die Bezahlung, indem den Garagenschlüssel wochenlang "zum Selbstschutz" behält. Alle Argumente und Aufzählungen der falsch abgerechneten Posten prallen wie von der Wand ab: "Erstma' die Rechnung bezahlen, dann der Schlüssel". Jeder muss für sich selbst wissen... Im Falle einer negativen Bewertung wie die obige droht mit der Anzeige wg. Verleumdung...