Jay Gii
01. April 2026
Unfreundliche Mitarbeiter die direkt Beleidigend unter der Gürtellinie werden, obwohl sie im Straßenverkehr im Unrecht waren. Parken vis-a-vis einer Einfahrt, ist ab mehr als 3m Straßenbreite zwischen Bordstein und Auto erlaubt. Wer bei fast 4m nicht durchfahren kann, sollte anstatt persönlich zu beleidigen, lieber nochmals zur Fahrschule gehen.